STöRERHAFTUNG
(Kategorie: Computer)
Haben Sie daheim ein WLAN? Sicherlich. Und haben Sie es verschlüsselt und gegen fremden Zugriff geschützt? Wahrscheinlich. Aber spätestens, wenn Sie ein Smartphone besitzen, wünschen Sie sich wahrscheinlich immer mal wieder, ein offenes WLAN zu finden, in das Sie sich kurz einklinken könnten, um kurz nach Mails zu schauen.
Der Grund, warum es so etwas speziell in Deutschland so selten gibt, liegt in der sogenannten Störerhaftung. Dies ist ein rechtliches Konstrukt, das dem Inhaber eines Internetanschlusses die Verantwortung für diesen Anschluss überträgt - solange er Privatperson ist. D.h. wenn jemand über diesen Anschluss kriminell tätig wird, so haftet der Inhaber.
In anderen Ländern gibt es das in dieser Form so nicht, und tatsächlich kann ich an dieser Stelle das Vorhandensein offener WLANs speziell in den USA in großer Zahl bestätigen.
Das Problem liegt darin, dass sowieso keine Sicherheit darüber erlangt werden kann, was hinter dem Netzwerkanschluss passiert: Nehmen wir an, Ihnen würde z.B. der Download einer Raubkopie zur Last gelegt. Was kann tatsächlich passiert sein?
- Sie waren es tatsächlich, dann ist die Sache natürlich klar...
- Sie haben ein offenes WLAN, und jemand hat sich eingeloggt und den Download getätigt. - Das ist der Fall, den die Störerhaftung regeln möchte.
- Sie haben ein gesichertes WLAN, aber jemand hat sich eingehackt. Dies ist nicht sooo unwahrscheinlich - die meisten Router sind alt und voller Sicherheitslücken. Trotzdem sind Sie in diesem Szenario verantwortlich, nämlich dank der Störerhaftung. (Und das Gesetz verlangt von Ihnen, Ihr Netzwerk hermetisch abzusichern - das dürfte realistich betrachtet unmöglich sein...)
- Sie haben gar kein WLAN, aber jemand hat sich auf Ihrem Rechner eingenistet, z.B. dank eines Virus o.ä. - und hat dann die fraglichen Dateien auf Ihren Rechner gezogen. Auch dann sind Sie verantwortlich - dank der Störerhaftung!
- Jemand anderes hat die Datei auf einen anderen Rechner geladen, aber bei den Ermittlungen passierte ein Fehler, und Ihre IP-Adresse tauchte dort auf. Niemand wünscht Ihnen das, es kommt aber immer mal wieder vor. (Es gab schon 90-jährige Damen, denen das Herunterladen des aktuellen Britney-Spears-Albums zur Last legte - ein eher unglaubwürdiges Delikt...)
Die Störerhaftung ist also eine jener Regelungen, die mehr Schaden als Nutzen anrichten...